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Gründungsvereinbarung - A Rechtliche Regelungen

Seite 3 von 4: A Rechtliche Regelungen

A Rechtliche Regelungen

Die neue Pfarrei nach kirchlichem Recht

Die neu gegründete Pfarrei und ihr Name

Die Pfarreien

  • St. Josef Frankfurt‐Höchst
  • St. Dionysius – St. Kilian Frankfurt‐Sindlingen
  • St. Michael Frankfurt‐Sossenheim
  • St. Johannes Frankfurt‐Unterliederbach und
  • St. Bartholomäus Frankfurt‐Zeilsheim

die in Bezug auf die Rechtsfähigkeit im weltlichen Rechtsverkehr Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und diesbezüglich die Bezeichnung „Kirchengemeinden“ (s. A II. 1.) tragen, sollen zum 31. Dezember 2017 aufgehoben werden. Der Bischof von Limburg wird mit Wirkung zum 1. Januar 2018 eine neue Pfarrei errichten.

Die neue Pfarrei führt den Namen Sankt Margareta Frankfurt am Main.

In den Briefköpfen und in sonstigen Publikationen (z. B. Internetseite) tritt die Pfarrei wie folgt auf:

TODO Logo Sankt Margareta

Die Logoform ist die des Kreuzes, des ersten Symbols der Christen. In der Mitte in Gelb ist die Pfarrei Sankt Margareta dargestellt. Die bunten Kästchen um dieses Zentrum stehen für die fünf Gemeinden in ihrer Vielfalt und Eigenständigkeit. Das Kreuz ist nicht gerade und stellt durch den Versatz der Elemente die Lebendigkeit der Gemeinden dar. Die kleinen grauen Kästchen als Fortführung des Kreuzes stehen für weitere Orte des Glaubens.

TODO Logos Gemeinden

Pfarrgebiet

Das Gebiet der neuen Pfarrei Sankt Margareta Frankfurt am Main umfasst die Gebiete der bisherigen Pfarreien

  • St. Josef Frankfurt‐Höchst
  • St. Dionysius – St. Kilian Frankfurt‐Sindlingen
  • St. Michael Frankfurt‐Sossenheim
  • St. Johannes Frankfurt‐Unterliederbach und
  • St. Bartholomäus Frankfurt‐Zeilsheim.

Kirchen

Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die Kirche Sankt Margareta in Frankfurt‐Höchst, bekannt unter dem Namen „Justinuskirche“.

Die Kirchen

  • St. Josef in Frankfurt‐Höchst,
  • St. Dionysius in Frankfurt‐Sindlingen,
  • St. Kilian in Frankfurt‐Sindlingen,
  • St. Michael in Frankfurt‐Sossenheim,
  • St. Johannes Apostel in Frankfurt‐Unterliederbach und
  • St. Bartholomäus in Frankfurt‐Zeilsheim

sind somit weitere Kirchen der neuen Pfarrei. Diese Kirchen sollen ordentliche Orte der Taufspendung bzw. der Sakramentenspendung sein.

Weitere sakrale Räume in der neuen Pfarrei sind die Nothelferkapelle in Frankfurt‐Sossenheim und die Kapelle im Schwesternhaus in Frankfurt‐Sossenheim.

Liegenschaften für pastorale Arbeit

Gemeinde St. Josef
  • Pfarrheim, Schleifergasse 2 (Liegenschaft: Melchiorstraße 13)
  • Versammlungsraum „Josefinchen“ in der Josefskirche, Hostatostraße 12
  • Souterrain „CaJo – Caritas St. Josef”, Schleifergasse 4 (Liegenschaft Melchiorstraße 15)
  • Zeltplatz Ney‐Dieler, Waldgrundstück in der Gemarkung Dieler‐Ney (Rhein‐Hunsrück‐Kreis)
Gemeinde St. Dionysius – St. Kilian
  • Gemeindehaus St. Dionysius, Huthmacherstraße 21
  • Multifunktionsraum „Kneipchen“ in St. Kilian, Albert‐Blank‐Straße 4
Gemeinde St. Michael
  • Gemeindehaus, Alt Sossenheim 68 A
Gemeinde St. Johannes Apostel
  • Gemeindehaus, Gotenstraße 40
  • Begegnungsstätte Altes Pfarrhaus, Königsteiner Straße 96
  • Außengelände „Kirche im Grünen“ (Gärtnerei Stefan Hecktor), Am Stadtpark o.Nr.
Gemeinde St. Bartholomäus
  • Gemeindezentrum, Alt Zeilsheim 18‐20

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für pastorale Arbeit in den Kirchen und Kapellen, den zugehörigen Freiflächen (s. A I. 3.), sowie in den Räumen des Zentralen Pfarrbüros und den Gemeindebüros (ehemalige Pfarrhäuser) einschließlich der dortigen Sitzungszimmer (s. A I. 5.2.1 und A I. 5.3.1).

Zentrales Pfarrbüro und Gemeindebüros (Kontaktstellen)

Die im Konzept für das Zentrale Pfarrbüro vorgesehenen Kontaktstellen (vgl. „Leitfaden zur Einführung Zentraler Pfarrbüros im Bistum Limburg“) werden in der neuen Pfarrei Sankt Margareta als „Gemeindebüros“ bezeichnet.

Stellenschlüssel Zentrales Pfarrbüro und Gemeindebüros

Der bestehende Stellenumfang wird durch den Stellenplan des Bistums Limburg für das Verwaltungsteam vorgegeben. Derzeit liegt er in Höhe von 420,21 %. Eine befristete Aufstockung um weitere 50 % vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 ist durch das Bistum Limburg zugesagt. Im Anschluss wird dem neuen Verwaltungsrat aufgetragen, den bestehenden Stellenumfang um 25%, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2019, auf Kosten der Kirchengemeinde zu erhöhen.
Bisher tätige Bürokräfte werden gemäß Arbeitsvertragsordnung (AVO) im bisherigen Beschäftigungsumfang weiterbeschäftigt.
Die Rahmenarbeitszeit für das Verwaltungsteam liegt montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Vorläufiges Zentrales Pfarrbüro

Der Pastoralausschuss des Pastoralen Raums Frankfurt‐Höchst hat in seiner Sitzung vom 24. August 2016 einen Beschluss über die Vorläufigkeit des Sitzes des Zentralen Pfarrbüros gefasst. Für die endgültige Standortbestimmung sind die Einstufung der Immobilien der Pfarrei Sankt Margareta und die Überlegungen zum Pastoralkonzept erforderlich.
Die Kirchengemeinde beabsichtigt deshalb, sofort nach Wahl des neuen Verwaltungsrates die offizielle Bewertung der Gebäude durch das Projekt Kirchliche Immobilien Strategie (KIS) zu beantragen.

Standort des vorläufigen Zentralen Pfarrbüros

Das vorläufige Zentrale Pfarrbüro wird in der Gemeinde St. Johannes Apostel eingerichtet. Die Postadresse der Pfarrei lautet dementsprechend:

Katholische Pfarrei Sankt Margareta Frankfurt am Main
Zentrales Pfarrbüro
Sieringstraße 1
65929 Frankfurt am Main
Ausstattung des vorläufigen Zentralen Pfarrbüros

Im vorläufigen Zentralen Pfarrbüro werden für das Verwaltungsteam Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Dies sind im Einzelnen:

  • ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen im Frontoffice
  • ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen im Backoffice
  • ein Büro mit einem Arbeitsplatz für Verwaltung und Bürokoordination
  • ein Büro mit einem Arbeitsplatz für den Kitakoordinator
  • ein Büro mit einem Arbeitsplatz für den Verwaltungsleiter.

Des Weiteren stehen im Zentralen Pfarrbüro folgende Büroräume zur Verfügung:

  • ein Büro für den Pfarrer
  • ein Büro mit einem Arbeitsplatz für Pastorale Mitarbeiter als Kontaktperson für St. Johannes Apostel
  • ein Büro zur Verfügung für weitere Seelsorger

Weiterhin befindet sich im Zentralen Pfarrbüro

  • ein Sozialraum
  • ein Besprechungsraum für bis zu 20 Personen und
  • ein kombinierter Besprechungsraum für bis zu 5 Personen mit Büro, primär zur Nutzung für die Gemeinde St. Johannes Apostel.
Öffnungszeiten des Zentralen Pfarrbüros (Frontoffice)

Das Frontoffice des Zentralen Pfarrbüros wird wöchentlich mit bis zu 24 Stunden besetzt sein. Die Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt:

 
FRONTOFFICEVORMITTAGNACHMITTAG
Montag 9‐12 Uhr -
Dienstag - 15:18 Uhr
Mittwoch 9‐12 Uhr 15:18 Uhr
Donnerstag 9‐12 Uhr 15:18 Uhr
Freitag 9‐12 Uhr 15:18 Uhr
Gemeindebüros
Standorte der Gemeindebüros

In den fünf Stadtteilen werden in den bisherigen Pfarrhäusern Gemeindebüros mit entsprechender technischer Ausstattung eingerichtet. In den Gemeindebüros steht ein fester Ansprechpartner mit verbindlichen Sprechzeiten zur Verfügung:

  • Gemeindebüro St. Josef, Justinusplatz 2, 65929 Frankfurt‐Höchst
  • Gemeindebüro St. Dionysius‐St. Kilian, Huthmacherstr. 21, 65931 Frankfurt‐Sindlingen
  • Gemeindebüro St. Michael, Sossenheimer Kirchberg 2, 65929 Frankfurt‐Sossenheim
  • Gemeindebüro St. Bartholomäus, Saalfelder Str. 11, 65931 Frankfurt‐Zeilsheim

Das Gemeindebüro St. Johannes Apostel befindet sich in der Liegenschaft des Zentralen Pfarrbüros mit einem separaten Eingang. Im Fall eines Ortswechsels des endgültigen Zentralen Pfarrbüros verbleibt in Unterliederbach ein Gemeindebüro analog zu den Gemeindebüros der anderen Stadtteile.

Öffnungszeiten der Gemeindebüros

Die Öffnungszeiten in den vorstehenden Gemeindebüros betragen jeweils 6 Wochenstunden. Evaluation erfolgt nach einem Jahr.

 
GEMEINDEBÜROMONTAGDIENSTAGMITTWOCHDONNERSTAGFREITAG
St. Josef   16:18 Uhr     9‐13 Uhr
St. Dionysius - St. Kilian   15:18 Uhr 8-11 Uhr    
St. Michael 9-11 Uhr   9-11 Uhr
15:17 Uhr
   
St. johannes Apostel Erreichbar während der Frontoffice‐Zeiten des Zentralen Pfarrbüros
St. Bartholomäus     15:18 Uhr 8-11 Uhr  

Zusätzliche Öffnungszeiten der Gemeindebüros durch ehrenamtliche Mitarbeiter werden befürwortet.

Dienstsitze der Mitglieder des Pastoralteams

In der Pfarrei Sankt Margareta ist bis auf weiteres folgende Dienstsitzverteilung vorgesehen:

Pfarrer/Kooperator
Pfarrer Martin Sauer Zentrales Pfarrbüro in St. Johannes Apostel
sowie Wohnung mit Büro in St. Bartholomäus (Pfarrhaus)
Pfarrer Christian Enke (Kooperator) Zentrales Pfarrbüro in St. Johannes Apostel
sowie Wohnung mit Büro in St. Josef (Pfarrhaus)
Subsidiare

Subsidiare haben in der Pfarrei Sankt Margareta keinen festen Dienstsitz, sind aber an ein Gemeindebüro angebunden

Pfarrer i.R. Albert Seelbach Gemeindebüro St. Bartholomäus
Pfarrer i.R. Wolfgang Steinmetz Gemeindebüro St. Dionysius – St. Kilian
Mitarbeiter als Kontaktpersonen in den Gemeinden
Past. Ref. Franz‐Karl Klug Gemeindebüro St. Josef
Gem. Ref. Claudia Lamargese Gemeindebüro St. Dionysius – St. Kilian
Past. Ref. Michael Ickstadt Gemeindebüro St. Michael
Past. Ref. Bettina Ickstadt Zentrales Pfarrbüro/Gemeindebüro St. Johannes Apostel
Gem. Ref. Martin Roßbach Gemeindebüro St. Bartholomäus
Weitere Pastorale Mitarbeiter
Past. Ref. Reiner Jöckel Gemeindebüro St. Michael
Past. Ref. Clemens Weißenberger (Schulseelsorger) Gemeindebüro St. Michael

Kirchenbücher, Registratur und Archiv

Kirchenbücher

Die Kirchenbücher der neuen Pfarrei werden im Zentralen Pfarrbüro von Sankt Margareta Frankfurt am Main geführt.
Alle Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien werden mit der Aufhebung der Pfarreien geschlossen und dann im Zentralen Pfarrbüro aufbewahrt. Abgeschlossene Matrikeln, auf die kein Zugriff mehr notwendig ist, werden gemäß bischöflicher Empfehlung (vgl. Amtsblatt 6/2008, S. 49) dem Diözesanarchiv Limburg als Depositum übergeben.

Registratur

Zum 1. Januar 2018 wird eine neue Registratur eingerichtet und der verbindliche Rahmenaktenplan eingeführt.

Altregistratur

Die Altregistratur verbleibt in den Gemeindebüros, alle Verwaltungsordner werden durch eine Fachfirma eingescannt und im Zentralen Pfarrbüro hinterlegt. Die Altregistraturen dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind voneinander abgegrenzt zu lagern. Die neuen Verwaltungsordner sind im Zugriffsbereich des Zentralen Pfarrbüros.

Archive

Das Archiv der neuen Pfarrei wird vollständig im Zentralen Pfarrbüro Sankt Margareta Frankfurt am Main aufbewahrt. Die Pfarrarchive der ehemaligen Pfarreien verbleiben am bisherigen Ort, solange dort Betreuung und Aufsicht gewährleistet werden kann. Ansonsten werden sie als geschlossene Archivbestände im zentralen Pfarrarchiv (oder nach Absprache mit dem Diözesanarchiv an einem anderen Ort) aufbewahrt. Die Betreuung und der Zugang zu den Archiven wird nach Maßgabe der Kirchlichen Archivordnung „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“ (vgl. Amtsblatt 3/2014, S. 45‐49) festgelegt.

Chronik

Die neue Pfarrei legt eine neue Chronik an, in der der Verbleib der bisherigen Chroniken festgehalten wird. Die vorhandenen Chroniken der Pfarreien werden mit Termin der Errichtung der neuen Pfarrei geschlossen und verbleiben in den Archiven der Ursprungspfarreien. Für jede Gemeinde werden auf Vorschlag des Ortsausschusses und für die Pfarrei auf Vorschlag des PGR durch den Pfarrer Beauftragte ernannt, die gemeinde‐ bzw. pfarrgeschichtliche Sammlungen erstellen. Gemeinsam formulieren sie für jedes Kalenderjahr einen Text, der die wichtigsten Ereignisse der Pfarrei Sankt Margareta enthält und auf der Webseite veröffentlicht wird. Den Eintrag in die Chronik übernimmt auf dieser Basis der Pfarrer, der auch eine einschätzende Würdigung des vergangenen Jahres verfasst.

Pfarrsiegel

Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiegel mit der Umschrift: „Katholische Pfarrei Sankt Margareta Frankfurt am Main“. Im Innenkreis ist das Logo der neuen Pfarrei dargestellt.

TODO Siegel Sankt Margareta

 Synodale Gremien

Der Pfarrgemeinderat von Sankt Margareta hat die Aufgabe, die pastoral‐seelsorgliche Ausrichtung der gesamten Pfarrei und das Miteinander der fünf Gemeinden im Frankfurter Westen im Blick zu behalten (vgl. SynO § 19). Er trägt nach seinen Möglichkeiten Sorge dafür, dass die in dieser Gründungsvereinbarung festgehaltenen Prinzipien der Zusammenarbeit und die inhaltlichen Festlegungen eingehalten und ein Pastoralkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.

Übergangsregelung für den Pfarrgemeinderat (PGR) von Sankt Margareta bis zur Pfarrgemeinderatswahl 2019

Die derzeit bestehenden Pfarrgemeinderäte der fünf Pfarreien bitten den Bischofsvikar für den synodalen Bereich auf ihren Vorschlag hin eine Regelung zu treffen, um aus dem bisherigen Pastoralausschuss (PA) zum 1. Januar 2018 einen neuen, gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu bilden. Dieser soll 18 stimmberechtigte Mitglieder haben und bis zum Ende der laufenden Amtsperiode im Amt bleiben. Die für die 13. Amtszeit der synodalen Gremien gewählten 15 PA‐Mitglieder behalten somit ihr Mandat. Weiterhin sind der Pfarrer der neuen Pfarrei, ein vom Pastoralteam gewähltes Mitglied und ein gewählter Jugendsprecher stimmberechtigte Mitglieder. Der am 31. Dezember 2017 bestehende Vorstand des Pastoralausschusses ist für die Übergangszeit vom 1. Januar 2018 bis zu den PGR‐Wahlen 2019 der Pfarrgemeinderats‐Vorstand. Scheidet zwischen dem 1. Januar 2018 und den PGR‐Wahlen 2019 ein Mitglied aus, so wählt der entsprechende Ortsausschuss ein neues Mitglied für die verbleibende Zeit nach. Die vor der Pfarreigründung existierenden neun Sachausschüsse des Pastoralausschusses (Bildung, Caritas, Eine‐Welt, Katechese, Kinder und Familie, Jugend, Justinuskirche, Liturgie, Öffentlichkeitsarbeit) werden für die Zeit ab dem 1. Januar 2018 bis zur Konstituierung des neuen PGR nach den Wahlen 2019 wieder als Sachausschüsse errichtet.

Übergangsregelung für die Einrichtung von Ortsausschüssen bis zur Pfarrgemeinderatswahl 2019
Übergang der ehemaligen PGR‐Mitglieder in den Ortsausschuss

Für die Übergangszeit vom 1. Januar 2018 bis zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates im Jahr 2019 übernehmen die bis zum 31. Dezember 2017 bestehenden Pfarrgemeinderäte die Funktion der Ortsausschüsse in den jeweiligen Gemeinden. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist es wünschenswert, dass auch die zu diesem Zeitpunkt gewählten Vorsitzenden und Vorstände der Pfarrgemeinderäte in den Ortsausschüssen die entsprechenden Funktionen übernehmen. Die Nachrücker der bisherigen Pfarrgemeinderäte sowie die Mitglieder der bisherigen Verwaltungsräte werden eingeladen, Mitglieder im Ortsausschuss zu werden. Eine Ergänzung um weitere Personen ist möglich.

Die Übergangs‐Ortsauschüsse beraten und legen fest, wie sich die zukünftigen Ortsausschüsse (nach der PGR‐Wahl 2019) zusammensetzen und wie die Gemeinden zu Vorschlagslisten zur Berufung der Mitglieder gemäß § 22 Abs. 3 SynO kommen. Größe und Zusammensetzung der Ortsausschüsse können nach den örtlichen Belangen gestaltet werden.

Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ortsausschüsse

Die Ortsausschüsse haben dafür Sorge zu tragen, dass sich in ihnen die Vielfalt des Gemeindelebens vor Ort widerspiegelt. Es ist sinnvoll, dass zumindest folgende Personen mit Stimmrecht im Ortsausschuss vertreten sind: 

  • die hauptamtliche Kontaktperson der Ortsgemeinde 
  • mindestens ein PGR‐Mitglied der Ortsgemeinde 
  • wenigstens ein VRK‐Mitglied der Ortsgemeinde 
  • der Jugendsprecher der Ortsgemeinde 
  • die Vorsitzenden der Arbeitskreise des Ortsausschusses 
  • die örtlichen Beauftragten für Caritas und Öffentlichkeitsarbeit 

Der Ortsausschuss wählt in seiner konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden bzw. einen Vorstand, der die Sitzungen vorbereitet, zu den Sitzungen einlädt, für die Abfassung eines Protokolls sorgt und die zeitnahe Information an den Pfarrer und den Pfarrgemeinderat sicherstellt. Der Vorsitzende ist rede‐ und antragsberechtigtes (nicht stimmberechtigtes) Mitglied im PGR. Die Mitglieder des Ortsausschusses werden durch den PGR berufen, die Vorsitzenden bestätigt. 

Der Ortsausschuss sollte sich eine Geschäftsordnung (vgl. Mustergeschäftsordnung für Pfarrgemeinderäte in der Synodalordnung) geben, über die er den Pfarrgemeinderat in Kenntnis setzt. 

Der Ortsausschuss kann seinerseits Arbeitskreise gründen, die die ortsbezogene Pastoral und Seelsorge mitentwickeln und gestalten. Nach Möglichkeit werden Verknüpfungen zwischen den jeweiligen Sachausschüssen des PGR und den Arbeitskreisen der Ortsausschüsse hergestellt. 

Der Ortsausschuss bestimmt einen Vertreter für den Kita‐Beirat. Dadurch soll die Anbindung der Kita an die Gemeinde/den Stadtteil sichergestellt werden. 

Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips erteilt der zukünftige Pfarrgemeinderat den Ortsausschüssen Beschlusskompetenz, damit diese alle notwendigen Regelungen und Entscheidungen für die Gestaltung der Pastoral und Seelsorge in der Gemeinde treffen können.

Arbeitsgebiete und Gestaltungsmöglichkeiten der Ortsausschüsse

Die Eigenverantwortung vor Ort soll u.a. wahrgenommen werden durch 

  • Empfehlungen für die Gottesdienstzeiten und Mitwirkung bei entsprechenden Planungen 
  • Erarbeitung von Vorschlägen für „besondere“ Gottesdienste (Patronatsfest, Karwoche, Adventszeit, Familien‐ oder Kindergottesdienste ...) 
  • Planung und Durchführung von ortsbezogenen seelsorglich‐pastoralen Initiativen 
  • Planung von Veranstaltungen im ehrenamtlichen Bereich, Pflege der örtlichen Traditionen 
  • Gewinnen ehrenamtlicher Mitarbeiter für Kirche (Küsterdienst), Gemeindebüro und Gebäude (Unterstützung professioneller Kräfte bei der Instandhaltung)
  • Beiträge zur gemeinsamen Außendarstellung und Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit vor Ort

Die Regelungen und Entscheidungen der Ortsausschüsse stehen grundsätzlich im Einklang mit den im Pfarrgemeinderat vereinbarten Grundlagen bezüglich der Pastoral und der inhaltlichen Ausrichtung der Pfarrei, die im Pastoralkonzept weiter zu entfalten ist. 

Der Ortsausschuss bringt sich durch seine Vertreter aktiv in die Arbeit des Pfarrgemeinderates ein. Er fördert das Miteinander der fünf Gemeinden auf Ebene der Pfarrei und entwickelt bedarfsbezogen Kooperationsmöglichkeiten auf der Ebene der Pfarrei bzw. zwischen einzelnen oder mehreren Gemeinden. 

Der Ortsausschuss erhält von der Kirchengemeinde ein Finanzbudget in angemessener Höhe für die Arbeit vor Ort, über das er eigenständig verfügen kann. Verwaltung und Dokumentation der Verwendung der Finanzmittel erfolgen durch eine oder mehrere Personen, die vom Verwaltungsrat mit entsprechenden Gattungsvollmachten ausgestattet werden.

Regelungen für die 14. Amtszeit der synodalen Gremien (2019‐2023)
Pfarrgemeinderatswahlen 2019

Für die Pfarrgemeinderatswahl 2019 soll die Wahl nach Gebietsteilen Anwendung finden, wie sie in der Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg (WO PGR § 9) vorgesehen ist. Die Gebietsteile sind Frankfurt‐Höchst, Frankfurt‐Sindlingen, Frankfurt‐Sossenheim, Frankfurt‐Unterliederbach und Frankfurt‐Zeilsheim. Die Zahl der Mandate soll paritätisch bei der Höchstzahl der möglichen stimmberechtigten Mitglieder aufgeteilt werden, d.h. vier Mandatsträger pro Gebiet bei einer Gesamtzahl von 20 Mitgliedern (§ 1 WO PGR). Von der Möglichkeit der Zuwahl (SynO § 16 Abs. 1d) von nicht mehr als einem Drittel der Mitglieder soll Gebrauch gemacht werden, damit die Vielfalt des kirchlichen Lebens in der Pfarrei adäquat vertreten ist. 
Für die Zusammensetzung des PGR‐Vorstands wird empfohlen, eine Vertretung aller Gebietsteile zu gewährleisten.

Ortsausschüsse

In den Gemeinden St. Josef, St. Dionysius – St. Kilian, St. Michael, St. Johannes Apostel und St. Bartholomäus werden gemäß § 22 Abs. 2 SynO Ortsausschüsse gebildet. Für die Zusammensetzung und Arbeitsweise sowie die Arbeitsgebiete und Gestaltungsmöglichkeiten sollen die für die Übergangsregelung festgelegten Kriterien Anwendung finden (s. A I. 8.2.2 und A I. 8.2.3).

Verwaltungsrat

Die Befassung mit den Beschlüssen des Frankfurter Stadtsynodalrats (Anliegen des Stadtkirchenforums) erfolgt im Hinblick auf den Arbeitsbereich des Verwaltungsrates erst in der 14. Amtszeit.

Muttersprachliche Gemeinden

Die Pfarrei Sankt Margareta beheimatet in ihren Kirchen und Räumlichkeiten Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache (s. A II. 11.2). Die bisherigen Vernetzungen mögen weitergeführt und bei Bedarf auch intensiviert werden, soweit die muttersprachlichen Gemeinden diese Vernetzung unterstützen und begleiten können. Die Regelung der Synodalordnung findet im Hinblick auf den Ortausschuss Anwendung wonach ein Mitglied der jeweiligen Gemeinde der Katholiken anderer Muttersprache an der Sitzung des zugehörigen Ortsausschusses teilnimmt.

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