Energiekrise: PGR beschließt Maßnahmen
In seiner Sitzung am 21. September hat sich der PGR intensiv mit dem Thema Energiekrise in der Pfarrei beschäftigt. Auf Basis von Vorschlägen der Ortsausschüsse wurde ein Rahmenkonzept für die pastoral genutzten Räume (Kirchen und Gemeindehäuser) erarbeitet, wie man den massiv gestiegenen Gas- und Strompreisen begegnen will.
Energiesparkonzept
Die AG Energie des PGRs und VRs der Pfarrei Sankt Margareta stellt an dieser Stelle Informationen rund um Energiefragen der Kirchen und Gebäude zur Verfügung. Für Rückfragen können sie sich gerne an die Ag wenden, am besten über das Kontaktformular der Pfarrei oder per mail an
Die AG Energie im Dezember 2024: Anja Siegel, Yasemine Stoppel, Simone Hacker, Stefan Abel und Stefan Hecktor
Energiesparkonzept der Pfarrei Sankt Margareta 2024
Die vergangenen Winter waren von drastischen Sparmaßnahmen auf Grund der unklaren Kostenfaktoren geprägt. Die Pfarrei hatte damals eine Entscheidung für die gesamte Pfarrei getroffen. Die Unterstützung durch das Bistum fällt in diesem Winter /2024/2025) weg, somit müssen die Kosten für die Energie komplett durch die Pfarrei getragen werden. Die Kosten für Energie sind weiterhin angespannt und die Pfarrei ist sich auch dem Erhalt der Schöpfung bewusst, welches zu einer Reduzierung der fossilen Brennstoffe führen soll. Andererseits ist es gerade das Thema „Kalte Kirchen“ eines, welches viele Besucher abschreckt. Da aber Gottesdienste zur Kernkompetenz einer katholischen Pfarrei gehören, brauchen wir hier gute Antworten und Konzepte. Im Pfarrgemeinderat am 12. September wurde das Positionspapier ‚Kalte Kirchen – ein paar Anmerkungen‘ besprochen und dann beschlossen eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit dem Thema Energie beschäftigt. Dabei schließen wir an die Erfahrungen aus der Vergangenheit an, möchten aber keine generalisierten Entscheidungen für alle Gemeinden treffen, sondern versuchen individuelle Lösungen für die einzelnen Gotteshäuser zu finden. Die Ortsausschuss-Vorsitzenden aller 5 Gemeinden haben in einem eigenen Statement die Situation beschrieben. Dieses Dokument wurde durch die Arbeitsgruppe entwickelt, das aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderates und des Verwaltungsrates besetzt war und wurde in beiden Gremien verabschiedet.
Das Energiekonzept wird durch weitere Dokumente ergänzt. Diese sind im Einzelnen:
- Maßnahmen für Gottesdienstbesucher
- Hinweise an Küster, Aufgaben
- Projektideen
Diese Dokumente sollen im Laufe der Zeit angepasst und ergänzt werden.
Folgende Anlagen sind ergänzende Bestandteile des Energiekonzeptes zur Unterstützung der
Beschlussvorlage:
- Umfrage zum Heizen bei den Ortsausschüssen
- Kostenschätzung bei Umsetzung der Grundtemperatur
Das komplette Energiekonzept 2024/2025 ist nachfolgend als pdf zu lesen.
Nachricht
Energiesparkonzept 2023
Energiesparkonzept der Pfarrei Sankt Margareta für den Winter 2023/2024
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Kalte Kirchen
Unsere Kirchen werden nicht geheizt. Bitte ziehen Sie sich warm an. Es können eigene Decken oder Sitzkissen mitgebracht werden. Es werden Leihdecken angeboten und warmer Tee vor und nach Beginn des Gottesdienstes angeboten.
Ausnahme: Die Justinuskirche wird auf 8°C geheizt um Schäden an historischen Kunstgegenständen zu vermeiden.
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Licht sparsam einschalten
Licht wird nur bei Bedarf eingeschaltet. Ausnahme ist die Advents- und Weihnachtsbeleuchtung an Christbäumen und anderen Gegenständen aus pastoralen Gründen. Adventsfenster werden um 22 Uhr ausgeschaltet.
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Vermietungen
Bestehende Vereinbarungen bleiben erhalten. Neue Vermietungen werden nicht eingegangen.
Mieter haben sich an das Energiesparkonzept zu halten und müssen eine Energiezualge zusätzlich zur Miete zahlen.
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Dynamische Anpassung
Das Patoralteam und der PGR entscheiden anhand von Besucherzahlen über kurzfristige Anpassungen an dem Konzept.
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Öffnungszeiten der Kirchen
Es gelten die kurzfirstig veröffentlichten Öffnungszeiten. DIese können aufgrund der Witterungslage und der Raumfeuchtigkeit kurzfristig angepasst werden zum Schutze der Einrichtung und der Bausubstanz.
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Kitas
Kindertagesstätten werden nach den Regelungen des Landes und der Stadt Frankfurt beheizt.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für unser Handeln sind die beiden Verordnungen des Bundesjustizministeriums zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSiMiMaV) vom 23.09.2022
Beide Verordnungen können sie im Internet nachlesen:
www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/ BJNR153000022.html
Seitens des Bistums Limburg und der Stadtkriche Frankfurtgelten als weitere Handlungsempfehlungen die Dokumente
- Empfehlungen des Stadtsynodalrates der Stadtkirche Frankfurt
- „Handreichung zur Energieeinsparung“
Kalte Kirchen - Warme Herzen
Seit dem 16.12.2024 gilt das erneuerte Energiesparkonzept für unsere Kirchen