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Gründungsvereinbarung - A.II Weltliches Recht

Seite 4 von 4: A.II Weltliches Recht

II. Die neue Pfarrei als Kirchengemeinde nach weltlichem Recht

1. Name und Rechtscharakter

Die Katholischen Kirchengemeinden

  • St. Josef Frankfurt‐Höchst
  • St. Dionysius – St. Kilian Frankfurt‐Sindlingen
  • St. Michael Frankfurt‐Sossenheim
  • St. Johannes Frankfurt‐Unterliederbach und
  • St. Bartholomäus Frankfurt‐Zeilsheim

werden zum 31. Dezember 2017 aufgehoben.

Mit Errichtung der neuen Pfarrei entsteht zum 1. Januar 2018 eine neue Kirchengemeinde. Sie soll den Namen führen:

Katholische Kirchengemeinde Sankt Margareta Frankfurt am Mainstrong>

Die neue Kirchengemeinde wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit juristische Person.

2. Gesamtrechtsnachfolge

Die neue Kirchengemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen Kirchengemeinden

  • St. Josef Frankfurt‐Höchst
  • St. Dionysius – St. Kilian Frankfurt‐Sindlingen
  • St. Michael Frankfurt‐Sossenheim
  • St. Johannes Frankfurt‐Unterliederbach und
  • St. Bartholomäus Frankfurt‐Zeilsheim

Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Kirchengemeinden mit dem Inkrafttreten der Errichtungsurkunde des Bischofs von Limburg auf die neue Kirchengemeinde Sankt Margareta Frankfurt am Main übergeht. Dabei bleiben die bisherigen Zweckbindungen von Vermögensmassen bestehen. Diese sind im Rücklagenspiegel des Rentamtes dokumentiert und einsehbar.

Die Grundbücher sind zu berichtigen.

3. Verwaltungsrat der Kirchengemeinde

Der Verwaltungsrat wird durch den Übergangs‐Pfarrgemeinderat nach den Vorschriften des KVVG und der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Limburg neu gewählt. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt zehn. Gerade für die neue Amtszeit ab 1. Januar 2018 ist eine paritätische Besetzung des Verwaltungsrates wünschenswert.

Der Verwaltungsrat erteilt auf Vorschlag des jeweiligen Ortsausschusses oder aus eigener Initiative einzelnen Personen Gattungsvollmachten für festumschriebene Bereiche und finanzielle Grenzen.

In der Kirchengemeinde Sankt Margareta soll umgehend ein Verwaltungsleiter (Modell des Bistums Limburg) angestellt werden.

4. Verwaltungsratssiegel

Die neue Kirchengemeinde führt ihr Verwaltungsratssiegel mit der Umschrift: „Katholische Kirchengemeinde Sankt Margareta Frankfurt am Main“, im Innenkreis: „Der Verwaltungsrat“.

5. Schulseelsorge

Die Schulseelsorge Höchst wird zukünftig in den Rechnungskreis der Körperschaft der neuen Kirchengemeinde Sankt Margareta integriert.

6. Präventionsordnung

Es wird empfohlen, dass jeder Mitarbeiter der Kirchengemeinde, gleich welcher Aufgabe er nachkommt, ein „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ beim Rentamt einreicht.

7. Mitarbeitervertretung

Die bestehenden Mitarbeitervertretungen sind am 1. Oktober 2017 über die Aufhebung der bestehenden Kirchengemeinden mit Ablauf des 31. Dezember 2017 informiert worden. Übergangslösungen und die Bildung der Mitarbeitervertretung der neuen Kirchengemeinde erfolgen gemäß der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) des Bistums Limburg.

8. Hausmeister und Küster

Die Kirchengemeinde wird die derzeitigen Hausmeister und Küster gemäß deren laufenden Arbeitsverträgen auch weiterhin beschäftigen. Sie werden, sofern sie in einer Dienstwohnung wohnen, diese behalten und für die dortigen Kirchen und weiteren Gebäude vorrangig zuständig sein. In den anderen Gemeinden können sie auf Weisung des Pfarrers und später des Verwaltungsleiters punktuell eingesetzt werden. Bestehende Doppelverträge werden aufgrund des gleichen Trägers zusammengefasst und die Beschäftigungsumfänge summiert.

9. Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen

Mit der Gründung geht die Trägerschaft der sieben Kindertagesstätten auf die Kirchengemeinde Sankt Margareta Frankfurt am Main über. Dies sind im Einzelnen:

  • Kindertagesstätte St. Josef, Emmerich‐Josef‐Straße 14
  • Kindertagesstätte St. Dionysius, Herbert‐von‐Meister‐Straße 1
  • Kindertagesstätte St. Kilian, Albert‐Blank‐Straße 4
  • Kindertagesstätte St. Michael, Carl‐Sonnenschein‐Straße 99
  • Kindertagesstätte St. Michael, Schwesternstraße 2
  • Kindertagesstätte St. Johannes Apostel, Sieringstraße 3
  • Kindertagesstätte St. Stephan, Bechtenwaldstraße 94

Die Fachberatung des Caritasverbandes Frankfurt trägt dafür Sorge, dass die Betriebserlaubnis fristgerecht in Abstimmung mit dem Stadtschulamt Frankfurt vom Träger beantragt wird. Entsprechend gehen die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der Kindertagesstätten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den neuen Träger über. Die Mitarbeitenden werden von den Vorsitzenden der amtierenden Verwaltungsräte schriftlich über den Trägerwechsel informiert. Damit bleibt das Mitarbeitervertretungsrecht gewahrt.

Die Kirchengemeinde nimmt ihre Trägeraufgaben durch die Person eines hauptamtlichen Koordinators wahr, der mit entsprechenden Gattungsvollmachten ausgestattet wird. Der Dienstumfang der Koordinatorenstelle errechnet sich aufgrund der Personalberechnungen der Kindertagesstätten und stellt 2% des für die Kindertagesstätten errechneten Personalbedarfs dar. Der Dienstumfang wird voraussichtlich bei 115 % liegen. Die über die Vollzeitzeitstelle eines Kita‐Koordinators hinausgehenden Stellenanteile (voraussichtlich 15 %) werden dem Verwaltungsteam des Zentralen Pfarrbüros übertragen, das damit die Arbeit des Koordinators unterstützt.

10. Dringende Aufgaben im Bereich Gebäudeerhalt

Gemäß einer durch die Verwaltungsräte der ehemaligen Kirchengemeinden aufgestellten Bauinvestitionsstauliste sind die anstehenden Baumaßnahmen dokumentiert und für den neuen Verwaltungsrat benannt.

11. Nutzung der Immobilien

11.1 Richtlinien

Die Belegung bzw. Vermietung erfolgt nach den bisherigen Vermietungsrichtlinien der einzelnen Gemeinden sowie nach den Verwaltungsrichtlinien der neuen Pfarrei. Generell haben Pfarrei‐ und Gemeindeveranstaltungen in der Belegung Vorrang vor der Vermietung.

11.2 Nutzung von Kirchen‐ und Gemeinderäumen durch Katholiken anderer Muttersprache

In der Pfarrei Sankt Margareta sind Kirchen‐ und Gemeinderäume Katholiken anderer Muttersprache überlassen. Die Kroatische Katholische Gemeinde hält in St. Johannes Apostel einen sonntäglichen Gottesdienst und nutzt Gemeinderäume für Zusammenkünfte und Katechesen an Sonn‐ wie an Wochentagen; die Spanischsprachige Katholische Gemeinde feiert regelmäßig die Sonntagseucharistie in der Kirche St. Josef respektive in der Justinuskirche.

11.3 Nutzung von Kirchen‐ und Gemeinderäumen durch andere christliche Kirchengemeinden

Die Kirche und das Gemeindehaus St. Dionysius sind zweiwöchentlich an Sonntagen sowie für kirchliche Feste der ukrainisch‐orthodoxen Gemeinde Frankfurt am Main (Ukrainische Orthodoxe Kirchengemeinde „Hll. Apostelfürsten Petrus u. Paulus“ – Kyiver Patriarchat) überlassen. Die Kirche St. Josef und das Pfarrheim St. Josef stehen der eritreisch‐orthodoxen Gemeinde (Eritreisch Orthodoxe Tewahdo Medhanie Alem Kirche e. V.) für Gottesdienste und Versammlungen zur Verfügung.

11.4 Belegung Zeltplatz Ney‐Dieler

Die Zeltlager der Gemeinde St. Josef haben in der Belegung des Geländes stets den Vorrang. Die Belegung des Zeltplatzes erfolgt nach Maßgabe der Umweltschutzbehörde des Rhein‐Hunsrück‐Kreises.

12. Fahrzeuge

Die Nutzung der derzeit vorhandenen pfarreieigenen Fahrzeuge (ein Kleinbus mit 9 Sitzen sowie ein Anhänger) erfolgt nach den Vermietrichtlinien der ehemaligen Kirchengemeinde St. Josef. Diese werden von der Kirchengemeinde Sankt Margareta übernommen. Das Erstnutzungsrecht beider Fahrzeuge liegt bei der Gemeinde St. Josef.

13. Inventar

Die Ausstattung der einzelnen Gemeinden bleibt weiterhin vor Ort.
Dies gilt insbesondere für mobile technische Geräte wie die elektrischen Orgeln, Verstärker, Boxen, Mikrofone, Beleuchtungselemente (LED‐Bars) etc. Auch wird das Zeltlagermaterial, das es in den einzelnen Gemeinden für die Durchführungen der Zeltlager gibt, weiterhin dort gelagert sein und primär der Gemeinde vor Ort zur Verfügung stehen.

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