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Seelsorge

Tod und Sterben – wie wir unserer Verstorbenen gedenken können

Wenn ein Mensch stirbt geraten die unmittelbar betroffenen Angehörigen sehr oft in eine Ausnahmesituation, selbst dann, wenn sich der bevorstehende Tod eines Menschen bereits ankündigte. Sinnvoll ist es, sich selbst frühzeitig Gedanken zu machen und die „letzten Dinge“ zu einem Zeitpunkt zu bedenken und zu regeln, in dem ich noch im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte bin.
Wenn ein Mensch stirbt, wenden sich die Angehörigen in aller Regel an eine Pietät, die sich um viele dann schnell zu erledigende Aufgaben kümmert. Die Pietät informiert u.a. das zuständige Pfarramt. Selbstverständlich kann sich ein Angehöriger auch direkt an das Pfarramt wenden. Ein/e Seelsorger/in nimmt nach der Information durch die Pietät schnellstmöglich mit den Angehörigen des Verstorbenen Kontakt auf. Es findet ein Gespräch statt, in dem die Angehörigen in ihrer Situation von einem Seelsorger begleitet werden. Sie  haben die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen ihre Situation in den Blick zu nehmen. In diesem Gespräch wird  mit den Angehörigen auch über die Gestaltung der Trauerfeier gesprochen. 

In St. Michael ist es üblich, dass nach der Trauerfeier für den Verstorbenen auf dem Friedhof noch einmal im Rahmen einer Eucharistiefeier gedacht wird. Es soll mit diesem Gedenken deutlich werden, dass die Verstorbenen der Gemeinde weiter zu uns gehören und wir uns ihnen auch über den Tod hinaus verbunden wissen, weil wir an die Vergebung der Sünden, die  Auferstehung von den Toten und an das ewige Leben glauben. 

Früher gab es den Brauch, für einen Verstorbenen Messen lesen zu lassen. Dahinter verbarg sich die verbreitete Vorstellung, dass der Verstorbene weiterhin „erlösungsbedürftig“ sei und deshalb nach seinem Tod eine oder mehrere Messen für ihn gelesen werden müssten. Um die Erlösung zu „befördern“ zahlte man für eine „Heilige Messe“ € 6,– (Mess-Stipendium). 

Sehr sinnvoll ist es aber, wenn wir uns immer wieder an unsere Verstorbenen erinnern, ihnen in unserem Leben weiterhin einen Platz geben und für sie beten. Es können kleine Gesten dazugehören wie ein Besuch auf dem Friedhof und das Entzünden einer Kerze am Grab oder in der Kirche. Ein schönes Zeichen der Erinnerung und des Gebets können wir setzen, wenn wir  zu bestimmten Anlässen (z.B. aus Anlass des Todestages des Verstorbenen) möglichst gemeinsam an einer Eucharistiefeier der Gemeinde teilnehmen und in dieser Feier des Verstorbenen gedenken. Er wird u.a. im Hochgebet des Gottesdienstes ausdrücklich erwähnt.  Dazu ist es erforderlich, dass ich im Gemeindebüro dieses „Messgedenken“ bestelle. Eine bisher übliche Bezahlung entfällt zukünftig. Es besteht aber die Möglichkeit einer Spende für die Arbeit der Gemeinde. Wenn Sie weitere Fragen haben, u.a. auch zur (geistlichen) Begleitung von Menschen in Krankheit und Tod, können Sie sich jederzeit an unser Gemeindebüro bzw. an unsere Seelsorger wenden (Tel.: 069 – 34 31 31).

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