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Jugendsprecher

Willkommen auf der Jugendsprecher-Seite der Pfarrei Sankt Margareta.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Jugendsprecher.

Was sind Jugendsprecher?

Pfarreien sind keine One-Man-Show. Viele Menschen engagieren sich in unterschiedlichen Bereichen. Besonders wichtig sind junge Menschen. Deren Meinungen und Standpunkte werden von Jugendsprecherinnen und Jugendsprechern im Pfarrgemeinderat vertreten. Sie gestalten das kirchliche Leben vor Ort wesentlich mit und sorgen dafür, dass die Jugendarbeit im Raum der Pfarrei so ist, wie es die Jugendlichen wollen und brauchen.

In den großen Pfarreien gibt es neben dem/der Jugendsprecher/-in noch eine/-n Stellvertreter/-in sowie noch Jugendvertreter/-innen in den einzelnen Gemeinden. Dann ist der/die Jugendsprecher/-in nicht auf sich alleine gestellt.

Die Jugendsprecherin

(Jugendbeauftragte)

Aurelia Klaus

Der Stellvertreter

Ashlin Joliver

Was machen Jugendsprecher?

Als Jugendsprecher/-in koordinierst du die verschiedenen Aktionen der Jugendlichen in deiner Pfarrei, schaust, dass ihre Anliegen und Aktionen Gehör finden, sitzt im Pfarrgemeinderat (PGR) und bestimmst mit, wie die Pfarrei läuft. Du bringst im PGR besonders die Perspektive der Jugendlichen ein.

Der/Die Stellvertreter/-in vertritt den Jugendsprecher bei dessen Verhinderung und kann auch sonst mit Rederecht an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates teilnehmen.

Die Jugendvertreter/-innen sind das Sprachrohr für die Jugendlichen und sind in der Regel auch im Ortsauschuss der jeweiligen Gemeinde.

Jugendsprecher/-innen und Jugendvertreter/-innen machen sich stark für die Perspektiven und Interessen der Jugendlichen. Sie informieren in den Gremien, was Jugendlichen wichtig ist, was sie denken und sich von Kirche wünschen. In einem Jugendausschuss arbeiten sie mit anderen Jugendlichen zusammen, die in Gruppierungen innerhalb und außerhalb der Pfarrei organisiert sind (z.B. Pfadfinder Unterliederbach, Jugendkirche Jona). Gemeinsam mit anderen Jugendlichen stoßen sie so Aktionen und Events für junge Menschen an.

Wer kann Jugendsprecher/-in werden?

Alle Jugendlichen, die in der Pfarrei aktiv sind und mindestens 16 Jahre alt sind, können zum/zur Jugendsprecher/-in gewählt werden.

Welche Rechte habe ich als Jugendsprecher/-in?

Der/Die Jugendsprecher/-in gehört dem Pfarrgemeinderat mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht an. Der/Die Stellvertreter/-in vertritt den/die Jugendsprecher/-in bei dessen/deren Verhinderung und hat auch sonst Rederecht im Pfarrgemeinderat.

Beide können an Sitzungen des Pfarrgemeinderates teilnehmen und können ihre Meinungen kundtun, Anträge einreichen und ihre Stimme gemeinsam abgeben.

Darüber hinaus haben beide Zugriff auf den Jugendetat der Pfarrei (jaa, so etwas gibt es!). 

Wieviel Zeit muss ich einplanen, wenn ich mich für das Mandat interessiere?

Je nach Engagement sehr unterschiedlich. Du kannst dich natürlich mit der Jugendkirche Jona absprechen, Aktionen planen, dich mit kommunalen Gremien (Frankfurter Jugendring) vernetzen,… es sind dir keine Grenzen gesetzt.

Was muss ich mitbringen?

  • Lust, das kirchliche Leben vor Ort mitzugestalten
  • Kontaktfreude
  • Spaß, Aktionen und Initiativen auf die Beine zu stellen
  • Organisationstalent

Was ist eine/ein Jugendbeauftragte/-r? Was ist der Unterschied zum Jugendsprecher/-in?

Das Amt des Jugendbeauftragten ist eine Art „Jugendsprecher Lite”. Der einzige Unterschied ist, dass die/der Jugendbeauftragte nicht in einer Jugendsprecherwahl gewählt, sondern vom Pfarrgemeinderat in einer Sitzung bestimmt wurde. Dies kommt vor, wenn die Jugendsprecherwahl aus formalen Gründen nicht erfolgreich war. 

Als Jugendbeauftragte/-r hat man im Pfarrgemeinderat kein Stimmrecht, sondern nur Antrags- und Rederecht. 


In den Nachrichten

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