KIS-Prozess Phase 2 beendet
Alle Gebäude der Pfarrei wurden klassifiziert und eingestuft.
Der KIS-Prozess

Im Rahmen des Prozesses „Kirchliche Immobilienstrategie“ (KIS) will das Bistum Limburg und somit auch die Pfarrei Sankt Margareta ihren Gebäudebestand deutlich reduzieren. Der Grund ist, dass die Finanzmittel des Bistums (z.B. Kirchensteuereinnahmen) in den nächsten Jahren drastisch zurück werden (Demoskopischer Wandel, Kirchenaustritte) und damit verringert sich die finanzielle Unterstützung der Pfarreien ebenfalls deutlich. Im KIS-Prozess werden die Kitas in der Pfarrei nicht berücksichtigt.
In Phase 1 des Prozesses wurden sämtliche Gebäude der Pfarrei begutachtet und bewertet. Außerdem wurde die Nutzungshäufigkeit der Gebäude erhoben.
In Phase 2 wurden u.a. aus den vorliegenden Angaben aus der Phase 1 Vorschläge erarbeitet, wie die notwendige Reduzierung des Gebäudebestandes erreicht werden kann.
Nachdem der KIS-Ausschuss seine Vorschläge zur Reduzierung des Gebäudebestandes um ca. 50% (Vorgabe Bistum) erarbeitet hat, wurden diese in die Ortsausschüsse gegeben und dort beraten. Die Ortsausschüsse der Gemeinden gaben zu diesen Vorschlägen ihre Voten und Änderungswünsche ab. Dadurch waren von Anfang an die Ortsausschüsse eingebunden, die ihre Vorstellungen für die pastoral-seelsorgliche Zukunft der Gemeinde bzw. der Pfarrei im KIS-Ausschuss des Pfarrgemeinderats darlegten. Hierbei unterbreiteten sie den hierfür erforderlichen Mindest-Bedarf an Gebäuden vor Ort in der jeweiligen Gemeinde. Ebenso wurden die Raum-Bedarfe der Pfarrei-Ebene im KIS-Ausschuss dargelegt und erfasst.
Nach Abschluss der Beratungen im KIS-Ausschuss des Pfarrgemeinderats im Rahmen von Phase 2 legte der Ausschuss seine erarbeiteten Vorschläge zur Reduzierung des Gebäudebestandes den Leitungsgremien der Pfarrei vor (Pfarrgemeinderat sowie Verwaltungsrat). Diese berieten die Vorschläge ebenfalls und suchten nach für alle Betroffenen akzeptablen Lösungen. Die im Bistum Limburg für den KIS-Prozess Zuständigen bestätigten ihrerseits die vor Ort gefassten Beschlüsse.
Ergebnisse
Alle Gebäude der Pfarrei wurden aufgrund verschiedener Kriterien eingestuft:
A — Das Gebäude ist für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde unentbehrlich. Der Standort steht auf absehbare Zeit nicht zur Diskussion.
(A) — Das Gebäude ist für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde aktuell noch notwendig. Zunächst soll der Standort erhalten bleiben, eine erneute Betrachtung und Einschätzung erfolgt in 2-4 Jahren.
B — Das Gebäude ist bzw. scheint für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde zukünftig nicht unbedingt notwendig. Der Standort bleibt solange erhalten, solange Gelder aus Rücklagen und Drittmittel vorhanden sind.
C — Das Gebäude ist bzw. scheint für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde zukünftig nicht unbedingt notwendig. Es liegen Gründe vor, die Schließung/Abgabe des Standortes vorzubereiten.
D — Das Gebäude ist für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde nicht mehr notwendig. Der Standort kann und sollte aufgegeben werden.
E — Das Gebäude ist für die pastorale Entwicklung der Kirchengemeinde nicht mehr notwendig. Der Standort hat lokale Bedeutung und/oder dient als Renditeobjekt und bleibt solange erhalten, solange der Erhalt vollständig aus Rücklagen und Drittmitteln bestritten wird.
Alle Gebäude wie Kirchen, Gemeindehäuer, Pfarrhäuer, Miethäuer, die weiterhin gebraucht und deswegen erhalten werden sollen, müssen in Teilen umgebaut, saniert und renoviert werden. Sie müssen nachhaltig und energetisch ertüchtigt werden und technisch mit modernen Kommunikationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Au die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt für die Zukunft. Um dies gewährleisten zu können, müssen Gebäude, die nicht mehr zwingend für die Pastoral und Seelsorge gebraucht werden, evtl. verkauft werden.
Am Ende des KIS-Prozesses soll die Pfarrei Sankt Margareta mit ihren fünf Gemeinden in ihren fünf Stadtteilen folgende Gebäude haben: Eine Pfarrkirche (St. Justinus, Höchst), ein großes Gemeindehaus mit großem Saal und weiteren Räumen (in Sindlingen, Sossenheim oder Zeilsheim) sowie das zentrale Pfarrbüro (Pfarrhaus St. Johannes, Unterliederbach) mit Dienstsitz des Pfarrers und weiterer Seelsorger/-innen sowie des Verwaltungsteams.
Daneben soll es in jeder der fünf Gemeinden eine räumlich-gebäudliche Basisausstattung geben. Hierbei stehen die Kirchen in den fünf Stadtteilen (St. Justinus, St. Dionysius, St. Bartholomäus, St. Johannes und St. Michael) auf „A“, d.h.: diese werden dauerhaft erhalten. Für die Kirchen St. Josef und St. Kilian, beide mit D klassifiziert, steht die zukünftige Ausrichtung und Nutzung nicht fest. Hier stehen noch Beratungen und Diskussionen aus.
Wie die räumliche Ausstattung vor Ort gewährleitet werden soll (Begegnungsräume, Besprechungsräume, Anlaufstelle „Gemeindebüro“, Beratungsdienste), ist den Vorschlägen des KIS-Ausschusses zu entnehmen, z.B.: ‚Haus-in-Haus‘-Lösungen (Räume in den Kirchen einbauen), Kooperation mit den evangelischen Nachbargemeinden oder mit anderen Stadtteilakteuren (z.B. Stadt Frankfurt).
Nach den Pfarrversammlungen Ende Oktober geht der KIS-Prozess ab November 2025 in die Phase 3 über, d.h. in die Umsetzung der einzelnen in der Phase 2 vorgesehenen Maßnahmen. Dies geschieht im Verwaltungsrat der Pfarrei Sankt Margareta.
KIS_Konzept_Phase_23_Pr_sentation_Gemeindemitglieder-2025.pdf
BuET_Anlage_3_Folien_Gebäudekonzept_135.pdf