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PGR beschließt Grundsatzpapier zu den Ortsausschüssen

In seiner Sitzung am 15. September hat sich der PGR schwerpunktmäßig mit dem Status und der Stellung der Ortsausschüsse im Verhältnis zur Pfarrei beschäftigt. Immer wieder gibt es in den lokalen Gremien der Gemeinden Unsicherheit und Fragen nach den Möglichkeiten der Ortsausschüsse:

Was darf ein Ortsausschuss entscheiden, wie rechtsverbindlich sind die Entscheidungen auf Gemeindeebene, wie sind die Beratungswege, wer kann im Ortsausschuss mitwirken, wo kommt die Pfarrei ins Spiel, usw.

Viele der Regelungen sind in der Synodalordnung und anderen Grundlagenpapieren des Bistums festgelegt, aber es gibt kein Dokument, in dem dies kompakt und verständlich zusammengefaßt ist. Eine AG des PGR hat daher ein „Grundsatzpapier Ortsausschuss“ erstellt, in dem zum einen alle gesetzlichen Regelungen und Antworten zusammengestellt sind. Ebenso wird in dem Papier beschrieben, wie wir in der Pfarrei auf Basis der Gründungsvereinbarung die Rechte und Pflichten der Ortsausschüssse und deren Zusammensetzung verstehen und wie deren Verhältnis zueinander und zum Pfarrgemeinderat ist. Dieses Grundsatzpapier wurde in dieser Sitzung beschlossen und gilt ab sofort als praktische Handreichung für unsere Ortsausschüsse.

In seiner Sitzung am Klausurwochenende am 26.9. wurde vom PGR der Wahlmodus für die Jugendsprecherwahl festgelegt. Danach wählen zunächst die Jugendlichen der fünf Gemeinden einen Jugendvertreter. Die gewählten Jugendvertreter wählen dann den Jugensprecher der Pfarrei. Die Wahlen finden turnusgemäß im November statt

Stefan Abel
PGR-Vorsitzender

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