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Winter 2022/2023

Energiesparkonzept der Pfarrei Sankt Margareta im Winter 2022/2023

Kalte Kirchen?

Energiekonzept 2022 2023 GrundlageAufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise ist auch die Pfarrei angehalten, für die Wintermonate 2022/23 ein Energiesparkonzept zu erstellen. Dabei geht es vor allem um Gaseinsparungen. Der Gasverbrauch liegt
hier allein bei den Kirchen bei 56%. Das hier vorgestellte und durch den Pfarrgemeinderat verabschiedete Teilkonzept bezieht sich auf den für die Pastoral wichtigen Gebäude, also Kirchen und Gemeindehäuser. Dieses hier verabschiedete Dokument ist Teil des pfarreiweiten Konzeptes, das zusammen mit dem Verwaltungsrat erstellt wird. Es mündet in den Energieleitfaden der Pfarrei Sankt Margareta.

Zur Abfederung der Kosten bietet das Bistum unter bestimmten Voraussetzungen an, die Energiekosten der Pfarreien zu einem Drittel zu übernehmen. Dazu müssen die Pfarreien je ein Drittel vor allem an Gas einsparen und die Pfarrei ein weiteres Drittel der Mehrkosten selbst finanzieren. Dies muss nachgewiesen werden, dann gibt das Bistum ein Drittel Kostenausgleich dazu. Als Nachweis muss jede Pfarrei monatlich ihren Verbrauch bei einer entsprechenden Stelle im Bistum melden. Softwaretools sind dafür vorhanden.

Sankt Margareta wird versuchen, von dem Modell zu profitieren und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen.

Energiesparkonzept der Pfarrei

Maßnahmen für Gottesdienste (Kirchen)

Aufgrund des großen Raumvolumens der Kirchen ist hier der Gasverbrauch extrem hoch und erzeugt besonders hohe Kosten. Geschätzt auf aktuellen Zahlen werden sich die Kosten im Schnitt mehr als verdoppeln. Angesichts dessen waren die Ortsausschüsse aufgefordert, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Gas-Kosten gesenkt werden können. Der PGR-Vorstand hat dazu drei Varianten ins Spiel gebracht.

Variante 1: Die Kirche bleibt kalt

Dies ist die Empfehlung des Bistums. Die Gottesdienste finden wie gewohnt in der Kirche statt, aber es wird nicht geheizt. Bau- und Orgelschäden werden durch die Melder verhindert. Vorteil: Die Gottesdienste finden weiterhin vor Ort statt. Problem: Gottesdienstteilnehmer werden evtl. wegen der kalten Kirche vom Gottesdienstbesuch abgehalten.

Variante 2: Modell „Wärmekirche“

Die Justinuskirche als Pfarrkirche wird als einzige Kirche geheizt. Alle Gottesdienste finden dort in einem angenehmen Raumklima statt. Dies kompensiert den Nachteil von Variante 1, kann aber dazu führen, dass Gottesdienstteilnehmer aufgrund der weiteren Wege nicht kommen.

Variante 3: Gottesdienste finden größtenteils in Gemeindesälen statt

Alle regulären Gottesdienste finden vor Ort jeweils in einem der geheizten Gemeindesäle der Gemeinden statt. Die Räume müssen auch nicht so sehr geheizt werden, da die Eigenwärme der Anwesenden nach kurzer Zeit ausreichend für Wärme sorgt. Lediglich Festgottesdienste wie Christmette/Weihnachten, etc. werden in der kalten Kirche gefeiert. Mit diesem Kompromiss können die meisten Gottesdienste weiterhin „im Warmen“ stattfinden. Aufgrund der weniger starren Sitzordnung bieten die Gottesdienste evtl. sogar freiere Gestaltungsmöglichkeiten.

Nachteil: Durch das Heizen eines Raumes entstehen wiederum Kosten.
Zu dieser technisch/kaufmännischen Betrachtung muss immer gleichzeitig im Blick bleiben, dass die pastorale Arbeit durch Sparmaßnahmen nicht massiv behindert, oder komplett beeinträchtigt wird. Der Auftrag der Pfarrei, für die Menschen da zu sein, muss bei allen Sparmaßnahmen weiterhin eine hohe Priorität haben.

Unter Berücksichtigung dessen und der Vorschläge aus den Ortsausschüssen hat sich der PGR für folgende Spar-Variante entschlossen, die ab Beginn der Heizperiode umgesetzt wird. Aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den Gottesdienstteilnehmern wird nur eine Variante auf Pfarreiebene umgesetzt und auf mögliche Mischvarianten verzichtet! Sparvorgaben, die staatlicherseits oder seitens Bistums vorgegeben sind, werden hier nicht mehr ausdrücklich erwähnt, auch wenn diese in Vorschlägen der OA’e vorhanden sind.

Allgemein
Die Gemeinden werden während der Heizperiode die Variante 1

„Kalte Kirche“

anwenden und somit weiterhin die Gottesdienste vor Ort feiern. Um Schäden an Orgel und Bausubstanz durch Temperaturschwanken zu vermeiden, ist es nicht möglich, für bestimmte Gottesdienste die Kirchen zu heizen! Das Problem der Luftfeuchtigkeit, welches durch die Nutzung der Kirchen entsteht, wird durch entsprechende Messgeräte überwacht und bei Bedarf werden Maßnahmen ergriffen, z.B. längeres Lüften oder kurzzeitiges Heizen der Kirche. Weiterhin zu beachten ist: Zur Beseitigung der Feuchtigkeit beim Lüften im Winter ist zu berücksichtigen, dass kalte Luft wenig Feuchtigkeit aufnimmt, d.h. Lüften ist bei Nutzung nicht geheizter Kirchen kontraproduktiv für die Feuchtigkeitsreduzierung.

Es werden keine Heizlüfter als Ersatz für Heizungen in kleineren Räumen (z.B. Sakristei) verwendet. Dies ist nicht energieeffizient.

Wird es aus pastoralen Gründen notwendig, dass eine Gemeinde von dieser Regelung abweicht und beispielsweise bestimmte Gottesdienste im Gemeindehaus feiert, oder andere Maßnahmen ergreift, so ist dies möglich, erfolgt aber immer mit Blick auf die Bedürfnisse der anderen Gemeinden.

Pflege liturgischer Kleidung
Nicht beheizte Kirchen bzw. Sakristeien bedürfen einer Auslagerung der liturgischen Gewänder.

Gebäudeschutz
Die Umsetzung dieser Variante ist vorbehaltlich anders lautender Vorgaben durch Denkmalschutz und Architekten. Die notwendige Prüfung findet in den nächsten Wochen statt. Das Konzept wird bei Bedarf angepasst.

Stromsparen, u
m Strom zu sparen, wird das Licht in den Kirchen nur sparsam eingeschaltet und nur dann, wenn es wirklich notwendig ist.

Ein Sonderfall stellt die kommende Advents- und Weihnachtszeit dar. Zur stimmungsvollen Atmosphäre sind die Adventsfenster, die Tannenbäume in der Kirche und evtl. weitere adventlich/weihnachtliche Gegenstände beleuchtet. Da Energiesparen nicht jegliches pastorales Tun verhindern darf, können diese Beleuchtungen weiterhin zeitbegrenzt genutzt werden. Die Adventsfenster sollten per Zeitschaltuhr um 22 Uhr abgeschaltet werden, die Tannenbäume und andere beleuchtete adventliche/weihnachtliche Gegenstände nur dann eingeschaltet werden, wenn der Kirchenraum auch genutzt wird.

Gottesdienste/Sitzungen angenehmer machen
Um einen Gottesdienstbesuch trotz dieser Maßnahmen erträglich zu machen, können die Gemeinden kreativ Ideen entwickeln, z.B. Gottesdienste kürzen (45
Minuten), Gottesdienstteilnehmer bitten, Kleidung nach dem „Zwiebelsystem“ anziehen und/oder sich Decken mitbringen, heißen Tee am Anfang/Ende des Gottesdienstes ausgeben, etc. In Gemeindehäusern die Räume auf der Sonnenseite nutzen, da diese natürlich aufgewärmt werden.
Bitte beachten: Leih-Decken dürfen aus hygienischen Gründen nicht ausgegeben werden!

Vermietete Kirchen an andere Religionsgemeinschaften
An andere Religionsgemeinschaften vermietete Kirchen (St. Josef und St. Dionysius und St. Johannes) können aufgrund des Mietvertrages nicht stillgelegt werden. Die Mieter müssen jedoch die beschlossenen Energiesparmaßnahmen einhalten. Evtl. notwendige weitergehende Maßnahmen bzgl. Nutzung der Kirchen und vertragliche Änderungen werden über den Verwaltungsrat/Verwaltungsleiter geregelt (z.B. Überwachung der Luftfeuchtigkeit und Ergreifung von Lüftungsmaßnahmen).

Um die Umsetzung der pastoralen Aufgaben dauerhaft zu ermöglichen, ist auch diese Variante einer dynamischen Entwicklung der Anzahl der Gottesdienstteilnehmer unterworfen und regelmäßig Praktikabilität geprüft werden. Sollte es sich daher ergeben, dass bei der zunächst beschlossenen Variante die Gottesdienste kaum noch besucht sind, muss geprüft werden, ob es sinnvoll ist, auf ein anderes Modell zu wechseln. Diese Überprüfung geschieht durch das Pastoralteam und dem Pfarrgemeinderat. Weiterhin gilt: Es muss das Ziel sein, dass die Maßnahmen pastoral vertretbar bleiben und der Gottesdienst mit einem Wir-Gefühl erhalten bleibt.

Maßnahmen bei der Nutzung der Gemeindehäuser

Grundsätzlich sollten nur kleine Räume genutzt und geheizt werden, wegen des kleineren Raumvolumens. Die Räume werden erst kurz vor der ersten Veranstaltung geheizt und die Heizkörper am Ende der letzten Veranstaltung abgedreht. Die Anzahl der Vermietungen sollte gedeckelt werden und ein Energieaufschlag auf die Vermietungsgebühren ist verpflichtend (siehe Anweisung des Verwaltungsrats).

Es werden mehrere Veranstaltungen auf einen Tag in einen geheizten Raum gelegt, um mehrfaches Aufheizen zu verhindern.

Da die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen ist, ist dieses Konzept vorbehaltlich möglicher Änderungen beschlossen worden, die sich durch eine veränderte Lage ergeben können, z.B. durch zwingend notwendige Temperaturvorgaben für bestimmte Kirchen und Gemeindehäuser zum Bautenschutz oder Schutz der Kunstgegenstände (u.a. St. Justinus). Eine entsprechende Begehung mit Handlungsempfehlungen durch Architekten und Heizungsbauer wird in den nächsten Wochen durchgeführt.

Konkrete Umsetzung
a) in unseren Kirchen

Gottesdienste und Veranstaltungen

Für unsere Kirchen wurden folgenden Entscheidungen getroffen:

St. Bartholomäus Bleibt geöffnet Wird nicht geheizt
St. Dionysius Bleibt geöffnet Wird nicht geheizt
St. Josef Bleibt geöffnet Wird nicht geheizt
St. Johannes Ap. Bleibt geöffnet Wird nicht geheizt
Justinuskirche Bleibt geöffnet Wird auf 8 Grad geheizt
St. Kilian Bleibt geschlossen Wird nicht geheizt
St. Michael Bleibt geöffnet Wird nicht geheizt

Aufgrund der nicht beheizten Kirchen gilt es, ein besonderes Augenmerk auf den Feuchtigkeitseintrag in den Kirchen zu richten. Bei zu hoher oder besonders schwankender Luftfeuchtigkeit besteht eine erhöhte Gefahr von gesundheitsschädigender Schimmelbildung und von Orgelschäden. Aus diesem Grund nehmen wir in unseren Kirchen regelmäßig Luftfeuchtigkeitsmessungen vor und ergreifen ggfs. erforderliche Maßnahmen, um die Luftfeuchtigkeit auf einem Niveau zwischen 40 und 60% zu halten. Insbesondere bedeutet dies, die aktuelle Wetterentwicklung zu beobachten und den Feuchtigkeitseintrag in den Kirchen zu minimieren.

Daher sind kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten und Abweichungen zur o.g. Tabelle möglich.

Bitte beachten sie auch kurzfristig unsere Aushänge und Veröffentlichungen.

Für die Feier unserer Gottesdienste haben die Gremien folgende Regelungen getroffen. Diese treten zu Beginn der Heizperiode in Kraft, voraussichtlich Anfang Dezember.

Kirche Werktag Samstag / Sonn- und Feiertag
St. Bartholomäus Gemeindehaus / Clubraum Kirche
St. Dionysius Gemeindehaus / Clubraum Kirche
St. Josef Sakristei Kirche
St. Johannes Ap. Krypta Kirche
Justinuskirche Keine Werktagsmesse Kirche
St. Kilian Geschlossen Kein Gottesdienst
St. Michael Krypta Kirche
Weihnachtliche Beleuchtung

Um auch dem Energiesparkonzept im Hinblick auf die Weihnachten gerecht zu werden, wird in den Kirchen jeweils nur ein Weihnachtsbaum mit Beleuchtung versehen. An den Weihnachtstagen werden die Bäume ganztags beleuchtet, an den übrigen Tagen werden die Weihnachtsbäume lediglich zu den Gottesdiensten oder Veranstaltungen in der Kirche beleuchtet.

b) in den Gemeindehäusern

Vermietungen

Die aktuelle Situation hat auch Auswirkungen auf unsere Vermietungen in den Gemeindehäusern. So berechnen wir für jede Vermietung eine zusätzliche Energieumlage.

Um in den Gemeindehäusern Heizkosten einzusparen, sehen wir derzeit möglichst von Vermietungen an Privatpersonen ab. Bestehende Dauermietvereinbarungen (z.B. mit Vereinen und Gruppierungen) sowie bereits vereinbarte Vermietungen bleiben selbstverständlich bestehen.

Alle Vermietungen werden durch den Verwaltungsrat geprüft und bedürfen der Zustimmung eines zuständigen Mitgliedes.

Treppenhäuser sowie Eingangs- und Foyerbereiche werden nicht beheizt. Hier bleiben die Heizungen, soweit regelbar, auf der Stufe Froststern. Sollten wir nach der Vermietung feststellen, dass dies nicht eingehalten wurde, behalten wir uns vor, den Mietern zusätzlich entstehende Energiekosten in Rechnung zu stellen.

Ferner gilt die Anweisung, nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung die Heizung wieder auf den Froststern herunterzudrehen. Sollte dies unterlassen werden, erlauben wir uns auch hier, zusätzlich entstehende Energiekosten auf die Mieter umzulegen.

c) in unseren KiTas

Für unsere KiTas gelten abweichend hiervon die Regelungen und Vorschriften des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt.

Das Energiesparkonzept können Sie hier als PDF Dokument herunterladen.

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