Institutionelles Schutzkonzept
der Pfarrei Sankt Margareta Frankfurt am Main
Präambel / Vorwort
Verhaltenskodex
Standards vor Ort
Handlungsleitfaden
diözesane Kontaktstellen – allgemeine Beratungsstellen
Präambel / Vorwort
Prävention genießt in unserer Pfarreigemeinde eine hohe Priorität. Menschen, die sich oder ihre minderjährigen Kinder unserer Gemeinschaft anvertrauen, sollen spüren, dass uns das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Menschen wichtig sind. Unsere Pfarrgemeinde muss ein sicherer und behüteter Ort für Kinder und Jugendliche sein. Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist mittlerweile ein integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen in unserer Pfarrgemeinde. Damit eine Kultur des achtsamen Miteinanders weiterhin ermöglicht und gepflegt werden kann, sind transparente, nachvollziehbare Strukturen und Prozesse zur Prävention nötig. Ziel aller Präventionsmaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist, diese zu stärken, damit sie sich gegen jede Form von Gewalt wehren können. Deshalb haben wir in unserer Pfarrgemeinde ein institutionelles Schutzkonzept[1] entwickelt. Das institutionelle Schutzkonzept beschreibt zusammenfassend, wie sich ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Pfarrgemeinde unter Einbeziehung der Präventionsordnung des Bistums vom 01. Mai 2011 zu verhalten haben. Das Schutzkonzept zeigt Beschwerdewege auf und weist auf verschiedene Beratungsstellen hin. Außerdem werden mit dem Schutzkonzept Standards für die Pfarrgemeinde Sankt Margareta festgeschrieben, wobei die Bestimmungen der o.a. Präventionsordnung des Bistums Limburgs unberührt bleiben. Die Grundlage bildet auf der Basis der Präventionsordnung des Bistums Limburgs eine Zusammenstellung von Regeln für eine einschlägige und institutionelle Organisationskultur sowie der erwarteten Haltung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen unserer Pfarrgemeinde.
Der Arbeitskreis
In einem Arbeitskreis fanden sich interessierte ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter*innen aus allen pastoralen Bereichen zusammen.
Die Arbeit dieses Arbeitskreises beinhaltete folgendes:
- Einbinden der Gremien
- Eine anhand von Fragebögen und Gesprächen durchgeführte Risikoanalyse
- Intensive persönliche Auseinandersetzung mit Fragen der Prävention
- Erarbeiten des vorliegende Schutzkonzeptes
- Entwickeln weiterer Ideen und Maßnahmen, die das Thema „Prävention“ noch mehr ins Bewusstsein der ganzen Gemeinde bringen sollen
- Regelmäßige Anregungen und Erinnerungen an Gruppen und Verantwortliche, wie die Themen „Kinderrechte“ und „Stärkung der eigenen Persönlichkeit“ in die Programmplanung mit aufgenommen werden können
Ergebnisse der Risikoanalyse der unterschiedlichen Gruppen
Als ein zentrales Ergebnis der Risikoanalyse ist hervorzuheben, dass die verschiedenen Vertreter aus der Kinder- und Jugendarbeit bereits Schulungen in der Präventionsarbeit zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ durchlaufen haben. Ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Schulungen und die Bedeutung der Prävention in ihrem Bereich ist vorhanden. Die Teilnahme an den Schulungen wurde zumeist als gewinnbringend erlebt. Die Analyse der herausgestellten besonderen Gefahrenmomente zeigt ein differenziertes Bild. Vielfach hervorgehoben wird die Situation des Toilettenganges, die häufig wenig kontrollierbar ist. Gefahrenmomente bergen aber auch die Fahrdienste (Sternsinger), da sich eine 1:1 Situation ergeben kann. Dies gilt auch für die relativ große Gruppe von Kindern in den Kinderferienfreizeiten. Hier sind die Kinder angehalten, im Bedarfsfall eine Vertrauensperson ihrer Wahl aus dem Kreis der Teamer anzusprechen. Die Ergebnisse der Risikoanalyse zeigen, dass in nahezu allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit bei hinzukommenden Mitarbeitern Erstgespräche mit dem Hinweis auf die Gefahrensituation und die angebotenen Präventionsschulungen geführt werden sollen. Der von der Arbeitsgruppe auf der Grundlage der Vorgaben des Generalvikars (Präventionsordnung) erarbeitete Verhaltenskodex, soll in alle Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit getragen werden. Darüber hinaus besteht der ausdrückliche Wunsch, das Schutzkonzept der Gemeinde vorzustellen und damit zu veröffentlichen. Dazu zählen auch die Bekanntgabe der Ansprechpartner für die Pfarrei sowie der Ablauf des Beschwerdeweges. Als Fazit der Risikoanalyse ist festzuhalten, dass es in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit unterschiedliche Bedarfe für die Präventionsarbeit gibt.
Verhaltenskodex für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen
in der Pfarrei Sankt Margareta
Unsere Pfarrgemeinde soll ein Ort sein, an dem sich auch junge Menschen sicher fühlen und ihre eigene Persönlichkeit mit unserer Unterstützung gut entwickeln und zur Entfaltung bringen können. Wenn junge Menschen sich öffnen, Gemeinschaft untereinander und mit Gott erleben, werden sie auch verletzlich. Daher haben sich ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die mit den jungen Menschen und den schutzbefohlenen Erwachsenen solche Gemeinschaftserfahrungen wagen, diesen respektvoll und achtsam zu begegnen.
Für unsere Pfarrgemeinde ist der nachfolgende Verhaltenskodex entwickelt worden, dem sich alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen schriftlich verpflichten.
Gespräche, Beziehung, körperlicher Kontakt
- (Einzel-) Gespräche von pfarrlichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen mit Minderjährigen dürfen nur in dafür vorgesehenen üblichen pfarrlichen Räumlichkeiten stattfinden, die während des Gesprächs nicht verschlossen werden dürfen. Die Gespräche sind – soweit möglich (bei geplanten Gesprächen immer) - unter Hinzuziehung mindestens einer weiteren Person durchzuführen.
- Wir gestatten keine herausgehobenen, intensiven Beziehungen zwischen den pfarrlichen Bezugspersonen und Minderjährigen. Ebenso wenig sind finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Minderjährige erlaubt, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen.
- Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung auch ohne Versprechen von Belohnungen und / oder der Androhung von Strafe sowie aufdringliches Verhalten sind generell zu unterlassen.
- Notwendige körperliche Berührungen müssen altersgerecht und angemessen sein und setzen in jedem Fall die freie und konkret erklärte Zustimmung der Kinder und Jugendlichen voraus.
Interaktion, Kommunikation
- Wir erwarten, dass jede persönliche Kommunikation angemessen und von Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Dabei nehmen wir Rücksicht auf die Bedürfnisse und Erfahrungen der jungen Menschen.
- Wir erachten es als selbstverständlich, dass Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalten im Kontext unserer Pfarrgemeinde verboten sind und Minderjährigen – unbeschadet sonstiger gesetzlichen Vorschriften - in keinem Fall zugänglich gemacht werden dürfen
Veranstaltungen und Reisen
- Die Kinder und Jugendlichen unserer Pfarrgemeinde Sankt Margareta sollen sich insbesondere auch auf gemeinsamen Ausflügen oder Reisen mit Übernachtungen, die von der Pfarrgemeinde angeboten werden sicher und geborgen fühlen können.
- Daher achten wir darauf, dass bei Übernachtungen möglichst geschlechtergetrennte Schlafmöglichkeiten vorhanden sind. Sind derartige räumliche Voraussetzungen nicht gegeben, muss vor der Veranstaltung das Einverständnis der Sorgeberechtigten schriftlich eingefordert werden. Auch die Pfarreileitung als Rechtsträger muss im konkreten Fall dafür die Zustimmung erteilen.
- Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im persönlichen Umfeld von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sind – ohne ausdrückliche Zustimmung des / der Sorgeberechtigten - nicht erlaubt.
Aufenthalt in Schlaf- und Sanitärräumen
- Wir lassen den alleinigen Aufenthalt einer Bezugsperson mit Kindern und Jugendlichen in Schlaf-, Sanitär- und vergleichbaren Räumen nicht zu.
Wahrung der Intimsphäre
- Wir achten darauf, dass die Sanitärräume nicht gleichzeitig von Betreuenden, Jungen und Mädchen benutzt werden. Davon ausgenommen ist die altersgerechte Aufsichtspflicht innerhalb der Sanitärräume, wie z.B. das Zähneputzen.
- Wir verbieten das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Kindern und Jugendlichen in Situationen, die die Intimsphäre tangieren.
- Wir untersagen jede Form von physischer und psychischer Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug bei der Gestaltung pädagogischer Programme und bei Disziplinierungsmaßnahmen selbst bei Einwilligung von Kindern und Jugendlichen
Pädagogisches Arbeiten
- Die Auswahl von Medien, Spielen und schriftlichem Arbeitsmaterial erfolgt nach pädagogischen und dem Alter angemessenen Kriterien. Die Inhalte des Bundeskinderschutzgesetzes werden grundsätzlich beachtet.
Jugendschutzgesetz, sonstiges Verhalten
U.a. vor dem Hintergrund der Leitgedanken des Jugendschutzgesetzes untersagen wir im kirchlichen Kontext:
- den Besuch von Örtlichkeiten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z.B. Wettbüros, Glücksspiellokale oder Lokale der „Rotlichtszene“.
- den Erwerb, Besitz oder die Weitergabe von gewalttätigen, pornographischen oder rassistischen Medien, Datenträgern und Gegenständen.
- den Konsum von illegalen Drogen und Betäubungsmittel. Das Rauchen und der Verzehr von alkoholischen Getränken werden nur im Rahmen der im Jugendschutzgesetz festgelegten Regelungen zugelassen.
- jede Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und „Mobbing“ im realen und virtuellen Leben.
- das Veröffentlichen gewalttätiger, übergriffiger oder sexistischer Filme, Fotos und Sprachzeilen.
Werden Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht, achten wir auf altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Inhalte.
Eine Veröffentlichung von Bildern und Filmmaterial ist nur für Gemeindezwecke erlaubt und bedarf der Einwilligung der Kinder und Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu wahren (u.a. das Recht am eigenen Bild).
Standards vor Ort
- Präventionsfortbildung: Um das Wissen und die Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die strukturellen und pfarrgemeindebezogenen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, an einer Präventionsfortbildung teil, die verpflichtend alle fünf Jahre einer Auffrischung und Aktualisierung bedarf. Diese Bescheinigung müssen sie nachweisen können. Hinweise auf entsprechende Fortbildungsmaßnahmen werden in der Pfarrei rechtzeitig veröffentlicht. In unserer Pfarrei finden Fortbildungsveranstaltungen bei Bedarf statt, diese werden für die ehren- und hautamtlichen Mitarbeiter*innen unserer Pfarrei durch die in Präventionsfragen geschulte Person unserer Gemeinde (Präventionsfachkraft) koordiniert.
Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die regelmäßig Kinder- und Jugendgruppen begleiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung anbieten, legen nach Aufforderung im zentralen Pfarrbüro ein erweitertes Führungszeugnis vor. Dieses ist alle fünf Jahre zu erneuern. Die Einsichtnahme wird dokumentiert. Eine Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung ist ebenfalls im zentralen Pfarrbüro erhältlich; die Kosten werden auf Antrag von der Pfarrgemeinde übernommen.
Alle oben genannten Personen unterzeichnen vor Beginn ihrer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen die angehängte Selbstverpflichtungserklärung
Juleica/ Gruppenleiterausbildung
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die regelmäßig Kinder- und Jugendgruppen begleiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung anbieten, sind verpflichtet eine Gruppenleiterausbildung zu absolvieren. Diese kann bei der Jugendkirche Jona oder einer anderen Jugendkirche absolviert werden. Die Kosten können nach erfolgreicher Absolvierung der Gruppenleiterschulung von der Gemeinde übernommen werden. Eine pädagogische Ausbildung, ein Lehramtsstudium oder ein Trainerschein zählen als Gruppenleiterschulung.
Alle Mitarbeiter*innen bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme dieses Schutzkonzepts und verpflichten sich damit für die Beachtung der Regelungen.
Dokumentation
Im Zentralen Pfarrbüro wird ein Präventionsordner geführt, der die Unterlagen u.a. personenbezogen bündelt. Dieser Ordner ist gegen unbefugten Zugriff gesichert aufzubewahren. Der in Präventionsfragen geschulten Person der Pfarrgemeinde ist – unter Wahrung der jeweiligen Persönlichkeitsrechte - Einblick, soweit dieses für ihren Aufgabenbereich erforderlich ist, zu gewähren. Die Unterlagen sind, auch im Hinblick auf die Ansprechpartner (siehe Abschnitt „Handlungsleitfaden“), auf einem aktuellen Stand zu halten.
Handlungsleitfäden
Bestandteil eines institutionellen Schutzkonzeptes sind auch Regelungen, wie im Fall von sexualisierter Gewalt schnell und angemessen geholfen wird.
Eine wertschätzende und achtsame Kultur des Umganges - auch und insbesondere der Minderjährigen untereinander - muss im Alltag mit Leben gefüllt werden. Dies bedeutet zum einen das Vorleben in der Praxis durch Erwachsene – zum anderen aber auch das sofortige Reagieren und Eingreifen, wenn die Regeln für den Umgang miteinander nicht eingehalten werden. So kann erreicht werden, dass sich Grenzüberschreitungen im Rahmen der Gruppendynamik nicht als Verhaltensmuster verfestigen. Bei grenzverletzenden Sachverhalten sind Betreuungskräfte zum Handeln verpflichtet und gefordert; dabei geht es in erster Linie um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Ablauf im Verdachtsfall
Melden Sie sich:
- wenn Sie selbst, oder Ihr Kind von körperlichen, seelischen oder sexualisierten Übergriffen innerhalb unser Pfarrgemeinde direkt oder indirekt betroffen sind.
- wenn Sie Kenntnis erhalten von einem solchen Übergriff
- bei allen Situationen innerhalb unserer Räume oder während pfarreilicher Aktionen, bei denen Sie ein ungutes Gefühl haben
Was ist zuerst zu tun:
- Ruhe bewahren! , Kind/Jugendliche/r wenn nötig beruhigen, empathische Atmosphäre schaffen
- Zuhören, Glauben schenken, ernst nehmen
- Kurz notieren:
- Was ist passiert (möglichst detailliert; was hat wer gemacht
- Wann (Tag, Tageszeit) und wo und bei welcher Gelegenheit ist es passiert
- Wer war betroffen, wer war beteiligt
- Nicht drängen, kein Verhör
- Nichts auf eigene Faust unternehmen
- Keine direkte Konfrontation des/der vermutlichen Täters/-in
- Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang- Keine eigenen Befragungen durchführen
- Keine Informationen an den/ die vermutlichen/n Täter/-in
- Zunächst keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfers mit dem Verdacht.
- Keine überstürzten Aktionen
- Übergabe an die Präventionsfachkraft der Pfarrei
- Detaillierte Darstellung des Falles
- Übernahme des Falles durch die Präventionsfachkraft.
Aufgaben der Präventionsfachkraft:
- Übernahme des Falles von meldender Person
- Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes/Jugendlichen Bericht über die Darstellung des Kindes
- Empathische Einbeziehung der Erziehungsberechtigten (und des Kindes/Jugendlichen)
- Fallbesprechung
- Erklärung des weiteren Vorgehens
- Bitte der an die Erziehungsberechtigten Ruhe zu bewahren und auf eigenmächtiges Handeln zu verzichten
- Aktive Information der Sorgeberechtigten über den Verlauf der Ermittlungen
- Dokumentation des Falles durch die Präventionsfachkraft
- Die Präventionsfachkraft meldet den Fall unverzüglich an die die Fachstelle im Bistum und bespricht das weitere Vorgehen. Weitere Ermittlungen bis zur Klärung des Sachverhaltes werden von der Fachstelle des Bistum Limburgs in Zusammenarbeit mit der Präventionsfachkraft innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen. Falls sich der Tatverdacht erhärtet, erfolgen entsprechende strafrechtliche Maßnahmen und die Übergabe des Falles an staatliche Ermittlungsbehörden. Bei akuter Kindeswohlgefährdung werden die staatlichen Stellen direkt eingeschaltet.
- siehe Handlungsleitfäden
Die Präventionskraft ist die zentrale Person, die vor Ort die Verantwortung über die Klärung des Sachverhaltes trägt.
Ist die Präventionsfachkraft nicht direkt erreichbar
- Elektronische kurze Nachricht an Präventionsfachkraft (email, AB, SMS, etc.) mit der Bitte um baldige Kontaktaufnahme
- Vorsorglich direkte Kontaktaufnahme zur Fachstelle im Bistum und Darstellung des Falles
- Fallbesprechung
- Dort wird das weitere Procedere koordiniert
Aufgaben und Voraussetzungen der Präventionsbeauftragten
in der Pfarrei Sankt Margareta
Aufgaben:
- Engagement, dass das Thema „Umgang mit Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt“ in der Pfarrei dauerhaft mitberücksichtigt wird
- Ansprechpartner der Pfarrei Sankt Margareta bei Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung
- Informationsweitergabe über die internen und externen Beratungsmöglichkeiten bei Verdachtsmeldungen
- Verantwortlich für die Weiterverfolgung von Verdachtsfällen
- Kontaktperson für die Präventionsbeauftragten des Bistums Limburgs
Voraussetzungen:
- Die Person ist unabhängig von Weisungen aus Pfarrei und Bistum. Sie wird vom PGR ausgewählt, wird dann vom leitenden Pfarrer formal beauftragt. Die Beauftragung kann nur nach PGR-Beschluss entzogen werden.
- Teilnahme an einer mindestens eintägigen Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Abgeschlossene pädagogische, psychologische oder beraterische Ausbildung
- Teilnahme an einer eintägigen Fortbildung der Fachstelle Prävention zur Präventionsfachkraft
- Beauftragung durch den leitenden Pfarrer
Wichtige Ansprechpartner
Hier sind die in Präventionsfragen geschulte Person unserer Pfarrgemeinde und die diözesanen Anlaufstellen sowie ortsansässige Fachberatungsstellen aufgeführt:
Achtung: Der Schutz des (potentiellen) Opfers hat oberste Priorität. Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in unserer Gemeinde verdienen ebenfalls einen respektvollen Umgang und Schutz. Wir erachten es als selbstverständlich, sich mit der Präventionsfachkraft bzw. der ggf. nicht betroffenen Gemeindeleitung auszutauschen, um folgenschwere ungerechtfertigte Beschuldigungen zu vermeiden, bevor externe Dritte mit einbezogen werden.
In unserer Pfarrei Sankt Margareta:
Frau Petra Saltuari
E-Mail:
Tel. 0176 53 30 30 89
Diözesane Kontaktstellen im Bistum Limburg:
Für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Kontext stehen bei der Fachstelle „Prävention von sexuellem Missbrauch“ des Bistums Limburg Ansprechpersonen für Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs zur Verfügung, deren Erreichbarkeit unter https://gegen-missbrauch.bistumlimburg.de/ abrufbar ist; eine entsprechende Liste wird auch in unserem Zentralen Pfarrbüro vorgehalten.
Koordinationsstelle Prävention vor sexualisierter Gewalt
Tel. 0151 17 54 23 90
Bistumsbeauftragte:
Hans Georg Dahl, Tel. 0172 3 00 55 78
Dr. Ursula Rieke, Tel. 0175 4 89 10 39
www.gegen-missbrauch.bistumlimburg.de
Allgemeine Beratungsstellen:
Kinder- und Jugendschutztelefon der Stadt Frankfurt am Main: 0800 20 10 111
Elterntelefon: 0800 111 0 550
Bundesweites Sorgen-Telefon: 0800 111 0 333
N.I.N.A. e.V. — Onlineberatung bei sexuellem Missbrauch: Tel. 0800 22 55 530 www.nina-info.de www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Wildwasser e.V. — Beratungsstelle bei sexuellem Missbrauch: Tel. 069/95 50 29 10 Böttgerstr. 22, 60389 Frankfurt
Personalauswahl und -entwicklung
Schon im Bewerbungsgespräch sprechen wir das Thema Sexualisierte Gewalt und deren Prävention an. Alle in unserer Pfarrei Tätigen legen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor und unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung.
Auch zur ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sollen nur solche Personen zugelassen werden, denen eine pädagogische Befähigung zugetraut wird. Zusätzlich werden sie über die Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema Prävention vor sexualisierter Gewalt informiert.
Die geschulte Fachkraft Prävention ist verantwortlich für die Verfahren der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse, deren Dokumentation und die Archivierung der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärungen.
Qualitätsmanagement
Damit dieses Konzept auch lebendig gehalten werden kann muss es den jeweils aktuell bestehenden Anforderungen entsprechen. Daher ist es auf Aktualität zu überprüfen. Dies soll regelmäßig alle vier Jahre nach der PGR-Wahl geschehen. Zusätzlich aber anlässlich jeden Vorfalls.
Die Überprüfung befasst sich mit den Fragen:
- Haben sich Risiken geändert?
- Wurden eingegangene Beschwerden angemessen bearbeitet?
- Sind alle im Konzept genannten Adress- und Personendaten noch aktuell?
- Sind die aufgeführten Bestimmungen und Vorgehensweisen aktuell und hilfreich?
- Oder bedarf es Änderungen/Ergänzungen?
[1] Bistum Limburg, Prävention vor sexualisierter Gewalt, Paragraphen 4, 5 und 6 der Präventionsordnung des Bistums Limburg (www.gegen-missbrauch.bistumlimburg.de, Amtsblatt 2010, Seite 420-424)