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Energiesparkonzept 2023

Energiesparkonzept der Pfarrei Sankt Margareta für den Winter 2023/2024

Aufgrund der immer noch hohen Energiekosten und des durch die Größe unserer Räumlichkeiten sehr hohen Energierverbrauches sind wir als Pfarrei auch in diesem Jahr angehalten die Kosten möglichst niedrig zu halten. Im Vergleich zum Vorjahr sanken zwar die Gas- und Strompreise, liegen aber im Vergleich zum Jahr 2021 deutlich doppelt so hoch. Auf die Zuschüsse des Bistums können wir im kommenden Jahr nicht mehr zurückgreifen un die Gas- und Strompreisbremse entfällt spätestens zum Februar 2024. Das hier vorgestellte und durch den Verwaltungsrat verabschiedete Teilkonzept bezieht sich auf den für die Pastoral wichtigen Gebäude, also Kirchen und Gemeindehäuser. Dieses hier verabschiedete Dokument ist Teil des pfarreiweiten Konzeptes. Es mündet in den Energieleitfaden der Pfarrei Sankt Margareta, der nunmehr im Jahr 2024 schlussendlich vorliegen soll. Sankt Margareta wird versuchen, von dem Modell zu profitieren und entsprechend Maßnahmen zu ergreifen.
Kalte Kirchen

Unsere Kirchen werden nicht geheizt. Bitte ziehen Sie sich warm an. Es können eigene Decken oder Sitzkissen mitgebracht werden. Es werden Leihdecken angeboten und warmer Tee vor und nach Beginn des Gottesdienstes angeboten.

Ausnahme: Die Justinuskirche wird auf 8°C geheizt um Schäden an historischen Kunstgegenständen zu vermeiden. 

Licht sparsam einschalten

Licht wird nur bei Bedarf eingeschaltet. Ausnahme ist die Advents- und Weihnachtsbeleuchtung an Christbäumen und anderen Gegenständen aus pastoralen Gründen. Adventsfenster werden um 22 Uhr ausgeschaltet. 

Vermietungen

Bestehende Vereinbarungen bleiben erhalten. Neue Vermietungen werden nicht eingegangen. 

Mieter haben sich an das Energiesparkonzept zu halten und müssen eine Energiezualge zusätzlich zur Miete zahlen. 

Dynamische Anpassung

Das Patoralteam und der PGR entscheiden anhand von Besucherzahlen über kurzfristige Anpassungen an dem Konzept.

Öffnungszeiten der Kirchen

Es gelten die kurzfirstig veröffentlichten Öffnungszeiten. DIese können aufgrund der Witterungslage und der Raumfeuchtigkeit kurzfristig angepasst werden zum Schutze der Einrichtung und der Bausubstanz. 

Kitas

Kindertagesstätten werden nach den Regelungen des Landes und der Stadt Frankfurt beheizt. 

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für unser Handeln sind die beiden Verordnungen des Bundesjustizministeriums zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSiMiMaV) vom 23.09.2022

Beide Verordnungen können sie im Internet nachlesen:

www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/ BJNR153000022.html

Seitens des Bistums Limburg und der Stadtkriche Frankfurtgelten als weitere Handlungsempfehlungen die Dokumente

  1. Empfehlungen des Stadtsynodalrates der Stadtkirche Frankfurt
  2. „Handreichung zur Energieeinsparung“

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